Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind natürliche Inhaltsstoffe verschiedener Pflanzen, die als Fraßschutz gebildet werden .
Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA geht davon aus, dass Pyrrolizidinalkaloide beim Menschen die Gesundheit, insbesondere die Leber, schädigen können.
Sie sind daher in Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln unerwünscht.
PA kommen in mehr als 6000 Pflanzenarten vor, vor allem aber in drei Familien:
Pyrrolizidinalkaloid-bildende Pflanzen sind zum Beispiel Vertreter der Gattung Greiskraut (Synonym: Kreuzkraut; Jakobskreuzkraut), Huflattich aus der Familie der Korbblütler, Natternkopf, Borretsch und Beinwell aus der Familie der Raublattgewächse.
Grenzwert für Pyrrolizidinalkaloide (PA)
Während es bei (pflanzlichen) Arzneimitteln schon immer gesetzliche Grenzwerte (Höchstmengen) für PA gegeben hat, gibt es nun auch für Nahrungsergänzungsmittel Grenzwerte (Höchstmengen).
Für „Nahrungsergänzungsmittel auf Pollenbasis, Pollen und Pollenprodukte" gilt gem. EU-Verordnung (2023/915) seit 25. April 2023 der Höchstgehalt von 500µg/kg.
Die EU Verbraucherschutzbehörde EFSA empfiehlt eine maximale tägliche Aufnahmemenge von 0,0237 µg PA/kg Körpergewicht. Diese maximale tägliche Aufnahmemenge beinhaltet eine 10.000fache Sicherheitsmarge.
Demnach soll eine Mensch mit 75 kg Körpergewicht nicht mehr als 1,77 µg an PA pro Tag aufnehmen.
Unsere empfohlene Verzehrmenge beträgt 1 TL Blütenpollen. Das entspricht 5 Gramm.
Enthält ein Blütenpollen zum Beispiel 11 µg/kg PA und isst man 2 Teelöffel Blütenpollen pro Tag,
so ergibt das 0,11 µg an PA pro Tag.
Damit sind wir alle auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Zudem hat die EFSA ja noch die 10.000 fache Sicherheitsspanne eingerechnet.
In der Tabelle habe ich Ihnen das mal vergleichsweise aufgeführt.
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